Über die Exklusivität der staatlichen Museen

Als ein Teilaspekt der Inklusion widmet sich der erste Artikel unserer Reihe „Kultur für Alle?!“ dem Themenschwerpunkt Barrierefreiheit im Museum und kulturelle Teilhabe. Was die Berliner Senatsverwaltung bis 2020 umzusetzen versucht, ist aber scheinbar noch längst nicht in die staatlichen Museen vorgedrungen – mit einer Ausnahme.

VON CAROLINE WARTH

Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe am kulturellen Leben

Kultur für alle kastenZum Jahresende 2017 lebten in Berlin 621.892 Menschen mit Behinderung (LAGeSo Jahresbericht 2017). Auch wegen den Folgen des demographischen Wandels ist das Thema Inklusion in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus gerückt. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an sämtlichen Menschenrechten und Grundfreiheiten fördern, schützen und gewährleisten soll, wurde 2009 durch Bundestag und Bundesrat ratifiziert.

Ein wichtiges Ziel der UN-BRK ist die Teilhabe an Kultur, Freizeit und Sport. Artikel 30 Absatz 1 der UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben zu ermöglichen:

Artikel 30 UN-BRK

 

Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen

a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;

 

b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen

Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;

c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen,

Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern

und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.

Damit verpflichtete sich auch die Bundesrepublik Deutschland, sich für eine chancengleiche Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben einzusetzen und den Zugang hierzu barrierefrei zu gestalten.

Seither ist in Deutschland einiges unternommen worden – zumindest von Seiten der Politik: Verschiedene Gesetzesnovellen und Aktionspläne wurden entwickelt, um die UN-BRK in Deutschland umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Zur Umsetzung der UN-BRK auf nationaler Ebene wurde 2011 der Nationale Aktionsplan (NAP) erstellt und 2016 mit dem NAP 2.0 unter Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen, unter anderem hinsichtlich des Behindertengleichstellungsrechts und des Bundesteilhabegesetzes, konkretisiert.

Der Berliner Senat verfolgt auf Landesebene das Ziel, die Hauptstadt inklusiv zu gestalten und so für mehr Sichtbarkeit und ein Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Hierfür wurden in Orientierung an der UN-BRK die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien verfasst.

Mit den konretisierten 10 Behindertenpolitischen Leitlinien zur nachhaltigen Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020 verpflichteten sich die Senatsressorts im Mai 2015, diese bis zum Jahr 2020 umzusetzen.

„Design for all“ Museum ohne Hindernisse

Zu den wichtigsten kulturpolitischen Zielen des Berliner Senats gehört eine chancengleiche Teilhabe an staatlich geförderten kulturellen Angeboten. Kulturelle Bildung, Diversität und Barrierefreiheit stehen dabei unter anderem im Fokus der Regierung. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa setzt sich in Orientierung an den Vorgaben der UN-BRK dafür ein, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlich geförderten Kulturangebot zu erleichtern.

Was unternimmt die Berliner Senatsverwaltung in Sachen Barrierefreiheit, die ein Teilaspekt der Inklusion ist, um Barrieren abzubauen, Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am kulturellen Geschehen zu ermöglichen und so einen chancengleichen Zugang zu kultureller Bildung zu schaffen?

Eine der Grundvoraussetzungen besteht in der Beseitigung von Barrieren in der Umwelt sowie der Gestaltung der Infrastruktur und Programmangebote im Sinne des „Design for all“. Zur Umsetzung arbeitet die Kulturverwaltung in Kooperation mit dem Landesverband der Museen zu Berlin e.V.  an der Entwicklung von Checklisten zur Gestaltung barrierefreier Ausstellungen in öffentlichen Museen und unterstützt verschiedene Projekte wie die AG ‘Kultur barrierefrei’ oder das Projektbüro für Diversiätsentwicklung Diversity.Arts.Culture.

Welche Maßnahmen können und müssen in der Praxis ergriffen werden, um ein lebenslanges, generationenübergreifendes und inklusives Lernen und eine chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Seh-, Hör- und Mobilitätsbehinderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen am kulturellen Angebot zu ermöglichen?

Laut dem Deutschen Museumsbund e.V., der sich für ein stärkeres Bewusstsein für das Thema Inklusion und eine gleichberechtigte Teilhabe stark macht, liege der „Schlüssel zu mehr Inklusion oftmals in der Entwicklung der Museumskultur als Ganzes“.

Um eine größtmögliche Barrierefreiheit in der Museumskultur zu erreichen bedarf es umfangreicher Gestaltungs-, Kommunikations-, Service- und Vermittlungskonzepte.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Museumspädagogik e.V., dem BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V., verschiedenen Behindertenselbsthilfeorganisationen und Museen hat der Deutsche Museumsbund hierzu einen Leitfaden zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit im Museum erarbeitet und 2013 herausgegeben. Dieser berücksichtigt Bedürfnisse von Besucher:innen vor, während und nach dem Museumsbesuch und zeigt verhältnismäßig kostengünstige und zeitnah realisierbare Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung in der Museumspraxis auf. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung der Webseite, Architektur, Foyer- und Ausstellungsgestaltung sowie technische Voraussetzungen, aber auch eine entsprechende Aus- und Fortbildung des Personals.

Wie darf man sich also ein inklusives, barrierefreies Museum vorstellen?

Mit Rampen und Aufzügen ist es jedenfalls längst nicht getan – nicht nur im Museum lauern unzählige Barrieren, die einen Besuch erschweren oder gar verhindern können.

Ein Museumsbesuch beginnt in aller Regel mit der Informationsbeschaffung auf der Webseite. Für Menschen mit  Behinderung kann das bereits die erste Hürde darstellen. Sind beispielsweise das Sehvermögen, motorische oder kognitive Fähigkeiten eingeschränkt, sind Betroffene dabei auf die Hilfe anderer angewiesen. Der Internetauftritt eines Museums sollte auch für alle Unterseiten laut Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei gestaltet werden bzw. in Leichter Sprache oder Gebärdensprache abrufbar sein.

Anfahrtsbeschreibungen auf der Webseite sollten barrierefreie ÖPNV-Haltestellen und genaue Entfernungen enthalten sowie auf durch die Bodenbeschaffenheit entstehende Schwierigkeiten (z.B. für Rollatoren, Rollstühle, Blindenstock) aufmerksam machen und über taktile Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte und blinde Menschen durch Leitsysteme (Bodenleitlinien) verfügen.

Zudem müssen barrierefreie Eingänge, beispielsweise ein stufenloser Zugang über Rampen und Aufzüge und selbsttätig öffnende Türen, gekennzeichnet werden. Auch die Empfangstheke, Orientierungspläne, Aufzüge, barrierefreie Sanitärräume, Garderoben, etc. sollten klar gekennzeichnet und über taktile Orientierungshilfen auffindbar sein.

Ebenso Café, Shop und Bibliothek und Events sollten inklusiv gestaltet werden. Idealerweise können Rollstühle, Rollatoren und transportable Sitzmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Informationen liegen genauso auch in Audiodeskriptionen, Brailleschrift, Gebärdensprache oder Leichter Sprache vor. Idealerweise ist das Personal mit Besucher:innenkontakt für den Umgang mit Menschen mit Behinderung sensibilisiert und geschult.

Sammlung und Ausstellung sollten auf die Bedürfnisse aller Besucher:innen ausgerichtet und genauso für Menschen mit Seh-, Hör- und Mobilitätseinschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich und erfahrbar sein. Barrierefreiheit ist schon bei der Konzeption der Ausstellung zu berücksichtigen. Ein ein inhaltlich nachvollziehbarer Rundgang trägt zur Erschließung bzw. Orientierung innerhalb der Ausstellung bei. Die Ausstellungsräumlichkeiten sollten kontrastreich gestaltet sein, über einen schwellenlosen Untergrund, Rampen oder Rollstuhllifte und taktile Leitsysteme verfügen sowie Gefahrenquellen kennzeichnen. Für Menschen mit Sehbehinderungen ist eine selbstständige Mobilität nur möglich, wenn ein taktiles Leitsystem durch die Ausstellung führt.

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Inklusive Angebote, beispielsweise Stationen innerhalb der Ausstellung sind durch taktile Piktogramme vor Ort gekennzeichnet und über taktile Markierungen für sehbehinderte Besucher:innen auffindbar. Zudem ermöglichen höhenverstellbare und unterfahrbare Vitrinen und Schaukästen, dass auch Menschen im Rollstuhl Ausstellungsobjekte sehen können.

Die Präsentation einzelner Objekte sollte unterschiedliche Bildungsniveaus berücksichtigen und Inhalte auch sinnlich erfahrbar machen. Dabei ist eine Auswahl von Exponaten zu berücksichtigen, die mindestens zwei der drei Sinne ‘Hören, Sehen und Tasten’ (Zwei-Sinne-Prinzip) ansprechen. Neben den Originalen können beispielsweise vergrößerte oder verkleinerte Nachbildungen, sogenannte ‘Hands-On-Objekte’, Materialbeispiele zum Ertasten oder Riech- und Hörstationen alternative sinnliche Erfahrungsmöglichkeiten darstellen.

Eine weitere Möglichkeit für blinde oder sehbehinderte Menschen ist die Audiodeskription, eine akustische Beschreibung von Objekten oder Inhalten. Informationen zu den Ausstellungsobjekten liegen idealerweise als Hörtexte, in Gebärdensprache, Braille und Leichter Sprache vor und enthalten Größenangaben, Größenvergleiche sowie wichtige Merkmale (z.B. Materialbeschaffenheit oder die Wirkung von Form und Farbe).

Audioguides sollten über gesondert aufbereitete Informationen für Blinde, seh- oder lernbehinderte Besucher:innen verfügen und unter Umständen durch Audiodeskription bei der Orientierung im Gebäude oder innerhalb der Ausstellung helfen.

Bildungs- und Vermittlungsangebote sind gleichermaßen an alle Besucher:innen gerichtet und ansprechend, verständlich, multisensorisch sowie interaktiv gestaltet.

Dies sind nur ein paar zu berücksichtigende Voraussetzungen, die der Museumsbund im Leitfaden zur Barrierefreiheit im Museum vorschlägt.

Exklusiv: Kulturhauptstadt Berlin

SMB

Die Berliner Museumslandschaft ist mit über 175 Museen mehr als üppig gesät. Als Orte der Wissensvermittlung, zu deren Hauptaufgabe die kulturelle Bildung gehört, sollten Museen der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein. Auch wenn die Kulturverwaltung auf die staatlichen Kulturinstitutionen einwirkt, fällt die Umsetzung in den Aufgabenbereich der größtenteils selbstständig agierenden Institutionen. Wie weit ist diese also in den staatlichen Museen gediehen? Welche Museen sind tatsächlich barrierefrei und wie sieht es mit inklusiven Programmangeboten aus?

Zum Thema Inklusion wird man auf der Webseite der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) unter ‚Inklusion‚ unter dem Reiter ‚Bildung und Vermittlung‘ „fündig“:

„Inklusive Bildung und kulturelle Teilhabe sind herausragende Themen der Bildungs- und Vermittlungsarbeit der Staatlichen Museen zu Berlin. Ziel ist die Öffnung der Institutionen für ein breites Publikum – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.“

Was sich die SMB in Sachen Inklusion auf die Fahne geschrieben haben, scheint leider ein Ziel zu sein, das in weiter Ferne liegt. Bisher sind die 17 Häuser der SMB zwar überwiegend barrierefrei (d.h. rollstuhlgeeignet), aber von einer tatsächlich barrierefreien und inklusiven Gestaltung der Ausstellungsräumlichkeiten kann keine Rede sein. Und auch das inklusive Vermittlungsangebot, das nach eigenen Angaben kontinuierlich erweitert wird, ist ausbaufähig.

Ein kurzes Statement, Informationen zu Audioguides in Leichter Sprache (wohlgemerkt nur für die Nofretete im Neuen Museum bzw. für die Sonderausstellung „China und Ägypten. Wiegen der Welt“, die am 03.12.2017 endete) und Links zu Angeboten für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung bzw. inklusive Angebote für Kinder und Familien.

Möchte man Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Museen recherchieren, wird man auf die Webseiten der verschiedenen Häuser verwiesen.

An dieser Stelle sei gesagt, dass das Pergamon Museum, das Museum Berggruen und das Museum Europäischer Kulturen (MEK) in Dahlem nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet sind.Zumindest kann die Webseite der SMB in leichter Sprache abgerufen werden und stellt nicht nur eine Anleitung zur Bedienung der Webseite, sondern auch übersichtliche Informationen über den Museumsverbund, die verschiedenen Häuser und Institute bereit. Ein knapp siebenminütiger ‚Imagefilm‘ der SMB mit Untertiteln und Gebärdensprache bietet Einblicke in die unterschiedlichen Institutionen und wichtigste Objekte.

Das inklusive Vermittlungsprogramm soll sich gleichermaßen an Besucher:innen mit und ohne Behinderungen richten. Hierfür werden Veranstaltungen für Menschen mit und ohne Demenzerkrankung, gehörlose und hörende Besucher:innen, Besucher:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigungen sowie für Familien und Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen angeboten.

Es werden beispielsweise Führungen für Erwachsene mit und ohne Sehbeeinträchtigung oder Mobilitätseinschränkung oder Ausstellungsgespräche für gehörlose und hörende Erwachsene mit Deutscher Gebärdensprache angeboten.

Im übrigen erhalten Menschen mit Behinderung (50% Schwerbehinderung) gegen Vorlage des Ausweises lediglich ermäßigten und im Ausweis vermerkte Begleitpersonen freien Eintritt. Eine Sauerei, wenn man bedenkt, dass sie je nach Beeinträchtigung möglicherweise nur einen geringen Bruchteil dessen erleben und erfahren dürfen, was Besucher:innen ohne derartige Einschränkung genießen können.

In den Häusern der SMB sind nicht nur bauliche Veränderungen notwendig, sondern auch die Umgestaltung der Dauerausstellungen und Entwicklung eines inklusiven Vermittlungskonzepts erforderlich um eine chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behiderungen zu ermöglichen.

Lichtblick DHM

Das Deutsche Historische Museum (DHM), das nicht zum Museumsverbund der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehört, ist in Berlin absoluter Vorreiter in Sachen Inklusion. Es ist barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer sowie teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und erhielt nach Evaluation durch Reisen für Alle im Februar 2017 das Zertifikat ‘Barrierefreiheit geprüft’.

Auf der Webseite des DHM, die auch in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache verfügbar ist, kann man sich bereits vorab über den barrierefreien und inklusiven Museumsbesuch informieren: Detaillierte Informationen sind für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer:innen, Hörbehinderung, Menschen mit Sehbehinderung sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen übersichtlich aufgeführt.

Das Gebäude mit Zeughaus und Ausstellungshalle, d.h. alle Ausstellungsräume sind rollstuhlgeeinet. Rollstühle, Gehhilfen, mobile Sitzgelegenheiten oder Buggies für Kleinkinder können zudem vor Ort augeliehen werden. Monatlich werden öffentliche Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und Führungen für Gehörlose oder in Leichter Sprache angeboten und können außerdem auch gesondert für die Dauerausstellung und Sonderausstellungen gebucht werden.

Via Bodenleitsystem in den sicheren Hafen finden

Die aktuelle Ausstellung „Europa und das Meer“, die aus transnationaler Perspektive auf Europa blickt, ist vollständig barrierefrei, inklusiv und interaktiv konzipiert und ermöglichen Besucher:innen mit und ohne körperliche oder kognitive Einschränkungen gleichermaßen einen ereignisreichen Ausstellungsbesuch.

Ein taktiles Bodenleitsystem führt vom Eingang der Ausstellungshalle zu Kasse, zu Audioguide-Ausgabe und durch die gesamte Ausstellung, sodass Menschen mit Sehbehinderungen sich eigenständig bewegen können. Ein taktiler Grundrissplan mit Brailleschrift im Eingangsbereich der Ausstellung unterstützt die Orientierung im Raum. Zudem werden Hörführungen in deutscher und englischer Sprache mit Audiodeskriptionen zu Exponaten und der Architektur angeboten.

Das Bodenleitsystem führt durch die thematisch nach Häfen untergliederte Ausstellung und direkt zu in den jeweiligen Häfen liegenden, inklusiven ‚Kommunikations-Stationen‘. Die dreizehn interaktiven Stationen laden mit ‘Hands-On-Objekte’ alle Ausstellungsbesucher:innen zum Erkunden, Sehen, Hören, Riechen oder Tasten ein. Sie ermöglichen einen Einstieg in die Thematik und sind mit Informationen in deutscher, englischer und Leichter Sprache, in Brailleschrift sowie mit Videos in Deutscher Gebärdensprache oder Audiodeskriptionen auf gleichberechtigten Vermittlungsebenen aufbereitet. Zudem sind die Stationen unterfahrbar und besitzen eine Halterung für Geh- und Langstöcke.

Das DHM erfüllt eine Vielzahl der Kriterien, die der Deutsche Museumsbund in seinem Leitfaden zur Barrierefreiheit in Museen vorschlägt, ermöglicht einen inklusiven und interaktiven Museumsbesuch und geht damit einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass das Vorhaben der ‘kulturellen Teilhabe’ in Zukunft noch aktiver umgesetzt wird und das DHM nicht das einzige größere Museum in der Kulturmetropole ist, das sich in diesem Ausmaß für ein inklusives Kulturerlebnis stark macht.

Weiterführende Links:

https://www.berlin.de/sen/kultur/kulturpolitik/kulturelle-teilhabe/

https://www.museumsbund.de/inklusion/

https://www.smb.museum/bildung-vermittlung/inklusion.html

http://www.dhm.de/besuch-service/barrierefreies-museum.html

Bilder: Caroline Warth

Ein Kommentar zu „Über die Exklusivität der staatlichen Museen

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